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In Italien - Der Suezkanal - Letzte Kämpfe : mit einem Bildnisse / von Alfred Birk
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4. Enthebung: von der Dienstleitsung in Italien

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wenn ihn an einer einfachen Bezirksstraße ein groß­städtisch ausgeführtes Geländer überrascht oder die f" Säulen eines Holzgeländers in angeschüttetem Boden

mit Pilotenschuhen versehen wurden, so sind das Un­zukömmlichkeiten, die er mit Recht durch die sofortige Dienstenthebung des betreffenden Bauführers, der dies im „eigenen Wirkungskreis“ veranlaßt hatte, bestrafte. Der Vorwurf der Verschwendung betrifft insbesondere die Stationsanlagen in Conegliano — ob er heute noch berechtigt wäre?

Im 2. Absätze des Punktes 43 heißt es:

„Die Verdächtigungen der Personen konnten trotz meiner und des Polizeirates Bemühungen nicht bewiesen werden; es wird auch immer schwer halten, für solche Fälle Beweise zu erhalten. Die Gerüchte eines unlau­teren Vorganges einiger angestellter Beamten bestehen; aber bestimmte Tatsachen konnten nicht erhoben wer­den. Der Staatsschatz ist, wenn auch im eigentlichen “b Sinne des Wortes, nicht betrogen, doch vielfach über­

vorteilt worden, und hätte die Bauobjekte durch redliche Unternehmer und strenge Aufsicht gewiß besser und wohlfeiler haben können.“

Trattner rügt in seinen Einzelberichten die Verge­bung der Bauarbeiten in Südtirol durch die Hauptunter­nehmer an Afterunternehmer bis in die dritte und vierte Hand und die dadurch hervorgerufene schwere und ge­ringe Verdienstmöglichkeit der Arbeiter; er weist aber darauf hin, daß diese Vergebungsweise geradezu landes­üblich sei und nicht abgeschafft werden könne, daß es aber durch die von ihm vorgeschlagenen beschränken­den Bedingungen möglich wäre, die mißlichen Folgen zu mildern.

Von besonderer Wichtigkeit für die Lebensge­schichte Negrelli’s ist Absatz 44 des Schlußberichtes:

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